Gesetze / Auslandsumzugskostenverordnung
AUV§ 5 Umzugsgut
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 9
Nach Gewicht
- OVG NRW, 04.08.2005 – 1 A 2946/03Zitiert von 3
- OVG NRW, 15.12.2005 – 1 A 4732/03Zitiert von 7
- VG Köln, 09.11.2001 – 27 K 2658/98
- VG Köln, 21.02.2018 – 23 K 5275/16Zitiert von 1
- VG Köln, 12.11.2014 – 23 K 5844/13
- OVG NRW, 11.08.2003 – 1 A 75/00Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 19.02.2014 – 23 K 2618/12
- OVG Niedersachsen, 20.07.2010 – 5 LA 42/09
- OVG NRW, 15.12.2005 – 1 A 4733/03Zitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 AUV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AUV%202012/5#abs-1 (1) Die Auslagen für die Beförderung des Umzugsguts (Beförderungsauslagen) von der bisherigen zur neuen Wohnung werden erstattet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AUV%202012/5#abs-2 (2) Zu den Beförderungsauslagen gehören auch:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AUV%202012/5#abs-3 (3) Wird das Umzugsgut getrennt befördert, ohne dass die oberste Dienstbehörde die Gründe dafür vorher als zwingend anerkannt hat, werden höchstens die Beförderungsauslagen erstattet, die bei nicht getrennter Beförderung entstanden wären.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/AUV%202012/5#abs-4 (4) Bei Umzügen im oder ins Ausland gehören zum Umzugsgut auch Einrichtungsgegenstände und Personenkraftfahrzeuge, für die die berechtigte Person innerhalb von drei Monaten nach dem Bezug der neuen Wohnung den Lieferauftrag erteilt hat; Absatz 3 gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/AUV%202012/5#abs-5 (5) Hat die berechtigte Person nach einer Auslandsverwendung mit ausgestatteter Dienstwohnung bei einem folgenden Umzug im Ausland mit Zusage der Umzugskostenvergütung den Lieferauftrag für Einrichtungsgegenstände innerhalb der in Absatz 4 genannten Frist erteilt, um mit diesen Einrichtungsgegenständen eine nicht ausgestattete Wohnung beziehen zu können, werden die Beförderungsauslagen erstattet.